Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Alle Lieferungen (Kaufverträge) und Leistungen (Werk, Dienst- und Schulungsleistungen) der EnableChange GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit keine schriftliche Individualabrede getroffen worden ist. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht jeweils nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind. Anderslautende allgemeine oder besondere Geschäftsbedingungen von EnableChange GmbH-Kunden sind nur wirksam, wenn sie von EnableChange GmbH schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen oder besonderen Geschäftsbedingungen des Kunden.
Zustandekommen des Vertrages
Die Angebote der EnableChange GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart worden ist. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch EnableChange GmbH, spätestens jedoch durch Lieferung an den Kunden (Kaufvertrag) oder Aufnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen (Werk-, Dienst- und Schulungsleistungen) zustande. Mündliche Zusagen, Nebenabreden sowie anderslautende Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen etc., unabhängig, ob diese mündlich oder per Internet (E-Mail) erfolgt sind, bedürfen zu deren Verbindlichkeit stets der schriftlichen Bestätigung der EnableChange GmbH.
Rücktritt vom Vertrag
EnableChange GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bei nicht zu vertretender Unmöglichkeit, höherer Gewalt, Streik, Naturkatastrophen etc., vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, bei falschen Angaben des Auftragsgebers zur Kreditwürdigkeit oder bei objektiv fehlender Kreditwürdigkeit, bei unvorhersehbaren oder erforderlichen und nicht zumutbaren Aufwendungen, sowie bei nicht zu überwindenden Hindernissen. Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag seitens EnableChange GmbH aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat oder widerruft der Kunde den erteilten Auftrag, so kann EnableChange GmbH Aufwendungsersatz verlangen; im Falle der vorzeitigen Kündigung eines Werkvertrages gilt insbesondere § 649 BGB.
Preise und Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Aufrechnung
Ist nichts anderes schriftlich vereinbart, sind Zahlungen sofort ohne jeden Abzug nach Rechnungseingang fällig. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die sich aus der Auftragsbestätigung der EnableChange GmbH ergebenden Preise verstehen sich ab EnableChange GmbH Firmensitz Hamburg. Ist in dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung kein Preis bestimmt, gelten die zum Vertragsschluss gültigen EnableChange GmbH-Listenpreise.
Andere gesetzliche Abgaben im Lieferland, sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherungen und Abwicklungspauschalen werden dem Kunden entsprechend der jeweiligen EnableChange GmbH-Auftragsbestätigung berechnet. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht EnableChange GmbH ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8% pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach § 1 Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu. EnableChange GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Verzugsschadens vorbehalten.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen von EnableChange GmbH aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur gegen Gegenforderungen ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jede einzelne Bestellung oder jede einzelne Leistungsvereinbarung als gesondertes Vertragsverhältnis.
Haftungsbeschränkung
EnableChange GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden, sowie in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Sachen zwingend gehaftet wird. EnableChange GmbH haftet darüber hinaus unbeschränkt für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Hinsichtlich Schäden, die durch EnableChange GmbH leicht fahrlässig verursacht wurden, gilt: Bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von EnableChange GmbH auf solche Schäden begrenzt, deren Eintritt EnableChange GmbH bei Vertragsabschluss vernünftigerweise vorhersehen konnte. Die Haftung für Vermögensschäden, z.B. Produktionsausfall und entgangener Gewinn, ist durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben begrenzt.
Ist die Haftung von EnableChange GmbH ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Dozenten, sofern EnableChange GmbH es nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich unterlassen hat, für einen Ersatzreferenten zu sorgen, sowie von EnableChange GmbH nicht zu vertretenden Ausfällen oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. EnableChange GmbH kann in diesen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.
Subunternehmer
EnableChange GmbH ist berechtigt, vertragliche Pflichten auch teilweise durch Dritte als Erfüllungsgehilfen erbringen zu lassen.
Beratungsdienstleistungen
EnableChange GmbH wird Beratungsdienstleistungen im Rahmen der schriftlich vereinbarten Zeiträume durch qualifizierte Mitarbeiter erbringen. Soweit die Beratungsdienstleistungen beim Kunden erbracht werden, ist allein EnableChange GmbH ihren Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Die Auswahl der Mitarbeiter, die die Beratung erbringen, bleibt EnableChange GmbH vorbehalten.
Mitwirkungspflichten
Der Kunde unterstützt EnableChange GmbH bei den vereinbarungsgemäß zu erbringenden Beratungsleistungen. Dabei schafft der Kunde unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Beratung erforderlich sind. Insbesondere wird der Kunde:
- soweit erforderlich, Arbeitsräume für die Mitarbeiter von EnableChange GmbH einschließlich der zur Vertragserfüllung erforderlichen Arbeitsmittel je nach Bedarf und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen
- einen Ansprechpartner benennen, der den Mitarbeitern von EnableChange GmbH für Informationen und Fragen während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht
- EnableChange GmbH alle zur Vertragserfüllung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen
Unterlässt bzw. verzögert der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann EnableChange GmbH für die infolgedessen nicht geleistete Beratung die vereinbarte Vergütung gleichwohl verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
Schulungsleistungen
Die nachstehenden Schulungsbedingungen gelten für alle Schulungsleistungen und andere Veranstaltungen mit Schulungsinhalten. Die Leistungen von EnableChange GmbH werden im Rahmen standardisierter Schulungen in Schulungszentren (Offene Schulungen), online als E-Learning, als kundenspezifische Schulung (Inhouse-Schulungen) in Hotels, Schulungszentren oder in den Räumen des Auftraggebers erbracht.
Zustandekommen des Schulungsvertrags
Die Anmeldung ist schriftlich oder online über die Homepage der EnableChange GmbH zu richten. Die Anmeldung wird für EnableChange GmbH mit Erteilung einer schriftlichen Anmeldebestätigung verbindlich.
Schulungspreise
Der Schulungspreis versteht sich bei offenen Schulungen pro Person zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer. Eine zeitweise Teilnahme berechtigt nicht zur Minderung des Seminarpreises. EnableChange GmbH behält sich vor, Inhalte von Schulungen, Schulungsunterlagen, die Dauer von Schulungen, den Veranstaltungsort sowie die Preise zu ändern.
Zahlungs- und Teilnahmebedingungen
Die Schulungsgebühren werden bei Auftragserteilung in Rechnung gestellt und sind sofort fällig. Die fristgerechte Begleichung der Rechnung vor Schulungsbeginn ist Bedingung für die Teilnahme an der Schulung. Bei nicht fristgerechter Zahlung kann der angemeldete Teilnehmer von der Teilnahme an der Schulung ausgeschlossen werden.
Stornierung bei offenen Schulungen
Die schriftliche Stornierung der Teilnahme an einer Schulung bis 14 Tage vor Schulungsbeginn ist kostenfrei. Im Falle einer späteren Stornierung oder Umbuchung der Schulung werden 50% des Schulungspreises fällig. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird. Im Falle einer Nichtteilnahme ohne Absage wird der volle Schulungspreis fällig.
Stornierung bei Inhouse-Schulungen
Die Stornierung oder Umbuchung einer Inhouse-Schulung bis 4 Wochen vor Schulungsbeginn ist kostenfrei. Im Falle einer späteren Stornierung oder Umbuchung der Schulung werden 50% des Schulungspreises fällig.
Absage einer Schulung durch EnableChange GmbH
EnableChange GmbH behält sich vor, die Durchführung einer Schulung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Erkrankung des Trainers oder bei Eintritt von Ereignissen, die eine Erbringung der Leistung für EnableChange GmbH technisch oder wirtschaftlich unzumutbar machen, abzusagen. Bei Terminabsagen durch EnableChange GmbH erhält der Kunde ein Guthaben in Höhe der bereits bezahlten Schulungsgebühren. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen gegenüber EnableChange GmbH nicht.
E-Learning Schulung
Nach der Buchung des Kurses erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung die Zugangsdaten zum E-Learning Portal. Der Zugang zum E-Learning-Kurs hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Die für den Zugang zu den E-Learning-Kursen zur Verfügung gestellten Daten sind vertraulich und dürfen anderen Personen als dem frei geschalteten Teilnehmer nicht weitergegeben werden.
Eine Stornierung einer E-Learning Schulung ist nach Zugang der Nutzungsdaten ausgeschlossen.
Copyright
Sämtliche Schulungsunterlagen und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Schulungsteilnehmer bestimmt. Alle Rechte, auch die der Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder Teilen daraus, bleiben EnableChange GmbH vorbehalten.
Gewährleistung
Soweit ein von EnableChange GmbH entwickeltes oder geliefertes Programm, Gerät, System oder eine Dienstleistung mit Fehlern behaftet ist und dies vom Kunden schriftlich angezeigt wird, wird EnableChange GmbH Fehler unverzüglich unentgeltlich beheben (Nachbesserung). Die Gewährleistungszeit beginnt ab Abnahme und endet ein Jahr danach.
Geheimhaltung und Datenschutz
Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene oder als solche gekennzeichnete oder offensichtlich erkennbare Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung streng vertraulich behandeln.
Eine Verarbeitung personenbezogener Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und im Rahmen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfolgt von den Parteien nur in Übereinstimmung mit den relevanten Vorschriften.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Sofern der Kunde von EnableChange GmbH ein Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt hinsichtlich des Gerichtsstands für alle Streitigkeiten aus dem entsprechenden Vertrag die folgende Regelung: Gerichtsstand ist der Sitz der EnableChange GmbH. Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: 25.05.2018